Dienstag, 20. Dezember 2011

Die Kanzlerakte?

Was ist wirklich dran an der so genannten "Kanzlerakte". Demnach müssen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland eine geheime Unterwerfungserklärung gegenüber den Allierten unterschreiben. Willi Brandt weigerte sich erst - unterschrieb dann aber doch. Erklärt die "Kanzlerakte" das merkwürdige Vorgehen in Sachen Euro-Rettung? Ist der Handlungsspielraum Deutschlands in Wahrheit begrenzt?

von Dirk Weckerle
Die Handlungen der Bundesregierung in Sachen Euro-Rettungspaketen geben manchem Beobachter Rätsel auf: Im Prinzip handelt die Regierung gegen jeden ökonomischen Sachverstand und verpfändet darüber hinaus die Ersparnisse ihrer Bürger, die wahrscheinich im großen schwarzen Loch von Brüssel unrettbar verloren gehen.
 
Eigentlich müsste Deutschland raus aus dem Euro - und jeder, welcher sich mit der Materie sachkundig auseinander setzt, kommt zum gleichen Ergebnis: Nur ein Austritt Deutschlands bringt der Rest-Eurozone die nötige Erleichterung. Die sich auftürmenden Schwierigkeiten eines solchen Schrittes hierzulande wird Deutschland meistern können. Das ist keine leichte Aufgabe, aber sie ist machbar, weil dann die Euroschulden, die Deutschland hat, ebenfalls abwerten und das Land aufgrund seiner Bonität weltweit keine Schwierigkeiten hätte, die Wirtschaftskrise durch DM-Aufwertung mit neuen Schulden zu finanzieren.
 
Doch die Frage stellt sich: kann Deutschland überhaupt austreten? Hat Deutschland überhaupt die Entscheidungsbefugnis tun und lassen zu können, was das Land und seine Bürger wollen? Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt  ein Geheimabkommen mit den Siegermächten, welche die Souveränität des Landes in Frage stellen. Denn offenbar muss jeder Kanzler erst mal ein Schreiben an die Siegermächte unterzeichnen, in dem die Souveränität Deutschlands eingeschränkt wird. Diese so genannte "Kanzlerakte" gab in der Vergangenheit stets Anlaß zu Spekulationen, wurde aber als "verschwörungstheoretisch" abgetan.
 
So wurde seit Jahren wird über die Echtheit der "Kanzlerakte" und des "Geheimen Staatsvertrags", der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem  Buch  «Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999 kolportierten Meldungen zur "Kanzlerakte". Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches]:
 
«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm
wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der
Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum
jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt
der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum
Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler
Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die
sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben
die Goldreserve n der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.»

Quelle: Gerd-Helmut Komossa, "Die deutsche Karte: Das versteckte Spiel der geheimen Dienste", Ein Amtschef des MAD berichtet, Ares Verlag.
 
Trotz dem Buches von Komossa galt die "Kanzlerakte" immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin "ZEIT" in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen, so genannte "Unterwerfungsbrief" unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Will Brandt.
 
Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT.

An einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, so schildert Egon Bahr die bisher unbekannte Episode, habe ein hoher Beamter dem neuen Bundeskanzler drei Briefe an die Botschafter der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollte Brandt zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.
Als Inhaber der Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt auch für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, "einen solchen Unterwerfungsbrief" zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Aber
er musste sich belehren lassen, dass vor ihm schon Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger diese Briefe unterschrieben hätten. „Also habe ich auch unterschrieben”, habe Willy Brandt ihm gesagt, schreibt Bahr – und sei nie wieder auf das Thema zurückgekommen.

Schon Adenauer, fährt Egon Bahr fort, habe seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Die Briefe der Bundeskanzler an die Vertreter der Siegermächte seien bis heute unbekannt geblieben. Als Bahr die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, habe dieser erstaunt reagiert. „Er hatte von ihnen nichts gewusst”, schreibt Egon Bahr.
(Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/8779-die-kanzlerakte)
 
Existiert die »Kanzlerakte«?
Michael Grandt
Gibt es tatsächlich ein bis heute geheim gehaltenes Dokument, das bisher jeder Bundeskanzler unterzeichnen musste und die Medienhoheit der Alliierten bis zum Jahr 2099 über Deutschland festlegt? Eine Indiziensuche.
Die »Kanzlerakte« – Bücher sind darüber geschrieben worden und im Internet wimmelt es von Halbwahrheiten, Lügen und Verschwörungstheorien. Aber was ist dran an diesem »Gerücht«?
Viele Leser dieses Online-Informationsdienstes haben in den letzten Monaten geschrieben, dass wir uns diesem Thema annehmen sollen. Ich habe nach Beweisen gesucht.
Ausgangslage: Was ist die Kanzlerakte?
Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler hätte dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.
Pro: Die Kanzlerakte existiert tatsächlich!
Für diese Behauptung gibt es nur einen einzigen Beleg und zwar das Schreiben eines Staatsministers Dr. Rickermann vom Bundesnachrichtendienst.
Weitere Nahrung für die Existenz der Kanzlerakte gab ein Interview mit Egon Bahr, dem wohl wichtigsten und einflussreichsten Berater Willy Brandts, in der Wochenzeitung Die Zeit am 14. Mai 2009, hier einige Auszüge (Hervorhebungen durch mich):
– »Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. (…) Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin (…). Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm heute passiert war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der USA, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden.«
– »Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ›einen solchen Unterwerfungsbrief‹ zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er (Brandt, Anm. MGR) schloss: ›Also habe ich auch unterschrieben‹ – und hat nie wieder davon gesprochen.«
– »Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23. Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall. (…) Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. (…)«
Die Befürworter sehen Egon Bahrs Erinnerungen als Beweis dafür an, dass die Kanzlerakte wirklich existiert.
Contra: Die Kanzlerakte gibt es nicht!
Aber was sagt die Bundesregierung dazu, dass alle ihre Kanzler Schriftstücke unterzeichnen müssen, die die Souveränität des Staates immer noch in die Hände der ehemaligen Siegermächte legen?
Das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung antworten auf entsprechende Anfragen zum Thema folgendermaßen:
»Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte ›Kanzlerakte‹ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein.
Mit freundlichen Grüßen«
Weitere Ungereimtheiten sind mir während der Recherche aufgefallen: Einen Staatsminister mit dem Namen Dr. Rickermann gab es in der Bundesrepublik nie gegeben, zudem fallen in seinem Schreiben kleine Fehler auf. So wird z.B. kein Minister direkt angesprochen, und warum steht als Anmerkung, dass das Original bitte vernichtet werden soll, wenn Dr. Rickermann gleichzeitig den Vermerk »z.d.A«, also »zu den Akten« anbringt?
Doch was ist mit den Aussagen von Egon Bahr?
Nun, Bahr hat lediglich von Briefen gesprochen, bei denen es um die Zustimmung zu Vorbehalten der Alliierten aus ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 gehen soll, kein Wort über eine angebliche Medienhoheit, die man abgeben muss.
Die Vorbehalte der Alliierten sind hier veröffentlicht, auch da kein Wort von einer Medienhoheit.
Zudem handelt es sich dabei lediglich um die »Erinnerungen« Egon Bahrs und – die Frage sei erlaubt: Wenn angeblich alle Kanzler seit Adenauer den Vorbehalten der Alliierten zum Grundgesetz zustimmen sollten, warum wird dies erst durch Egon Bahr im Mai 2009 öffentlich? Es gab doch bestimmt viele Mitwisser, die sich in den letzten 60 Jahren hätten profilieren können?
Fazit: Meinen Erkenntnissen nach ist die Kanzlerakte eine Erfindung und der einzige »Beweis« dafür, das Schreiben Dr. Rickermanns, eine Fälschung.
(Quelle: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/existiert-die-kanzlerakte-.html)

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